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   BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 131/94   

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https://dejure.org/1994,8969
BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 131/94 (https://dejure.org/1994,8969)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.1994 - 2 BvR 131/94 (https://dejure.org/1994,8969)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 (https://dejure.org/1994,8969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung in Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 131/94
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99]; Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, 465 m.w.N.).

    Schließlich ist auch unerheblich, daß sich die Beschwerdeführer nicht innerhalb der Antragsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG auf den Zulassungsgrund der Divergenz berufen haben (vgl. hierzu Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, 465 [466]).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 131/94
    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts sind die Beschwerdeführer angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 [208]) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 131/94
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-) Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99]; Beschluß der erkennenden Kammer vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, 465 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    4 S. 27 = BayVBl 1994, S. 530, vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - ebenfalls nur in JURIS veröffentlicht).

    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG) in einen Antrag auf Berufungszulassung wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG) umzudeuten, wenn zwischenzeitlich die aufgeworfene grundsätzliche Frage durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beantwortet worden ist; denn die Divergenzberufung ist ein Unterfall der Grundsatzberufung und dient ebenso wie diese der Sicherung der Rechtseinheit (vgl. Meyer-Ladewig in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 124 Rn. 32; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 78 AsylVfG, Rn. 18 und 22; Berlit in: GK AsylVfg, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG, Rn. 186 - 188; Marx, AsylVfG, 4. Auflage, § 78 AsylVfG, Rn. 76 f., jeweils m.w.N. und Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993 S. 465 f. = DVBl 1993 S. 315 f. und vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 - nur in JURIS veröffentlicht; für die Revisionszulassung vgl BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 m.w.N.).

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).

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